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   FG Niedersachsen, 05.07.2001 - 14 K 557/96   

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FG Niedersachsen, 05.07.2001 - 14 K 557/96 (https://dejure.org/2001,5865)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.07.2001 - 14 K 557/96 (https://dejure.org/2001,5865)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 14 K 557/96 (https://dejure.org/2001,5865)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Errichtung bzw. Anschaffung von Verbrauchermärkten und deren anschließende Vermietung bzw. Veräußerung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gewerblicher Grundstückshandel bei im wesentlichen auf Finanzierung und Herstellung eines einzigen gewerblichen Großobjekts (Verbrauchermarkt) beschränkter Tätigkeit, wobei die spätere Veräußerung des Objektes beabsichtigt ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel; Objektgrenze; Veräußerungsabsicht; Bauträgertätigkeit - Gewerblicher Grundstückshandel bei im wesentlichen auf Finanzierung und Herstellung eines einzigen gewerblichen Großobjekts [Verbrauchermarkt] beschränkter Tätigkeit, wobei die ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei im wesentlichen auf Finanzierung und Herstellung eines einzigen gewerblichen Großobjekts (Verbrauchermarkt) beschränkter Tätigkeit, wobei die spätere Veräußerung des Objektes beabsichtigt ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei im wesentlichen auf Finanzierung und Herstellung eines einzigen gewerblichen Großobjekts (Verbrauchermarkt) beschränkter Tätigkeit, wobei die spätere Veräußerung des Objektes beabsichtigt ist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB (Beilage) 2003, 11
  • EFG 2002, 816
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 29.10.1997 - X R 183/96

    Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.07.2001 - 14 K 557/96
    Maßgebend ist hierfür die Erwägung, dass durch die Errichtung und anschließende Veräußerung von Gebäuden eine dem Berufsbild des Bauunternehmers/Bauträgers vergleichbare "unternehmerische Wertschöpfung" erfolge, die die Grenze der privaten Vermögensverwaltung überschreite (vgl. BFH-Urteil vom 24.01.1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303, 305 ff.; Beschluss vom 29.10.1997 X R 183/96, BStBl II 1998, 332, 336).

    Die Errichtung auch nur eines Gebäudes erfülle das typusbezogen auszulegende Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit, weil die Erledigung des Bauauftrages mehrere Einzeltätigkeiten erfordere (BFH in BStBl II 1998, 332, 337).

    Das Tatbestandsmerkmal der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr werde dadurch erfüllt, dass Leistungen am Markt angeboten oder Leistungen Dritter zur eigenen Wertschöpfung in Anspruch genommen werden (BFH in BStBl II 1998, 332, 337).

    Der Senat folgt dieser Rechtsprechung aus den vom X. Senat im Beschluss vom 29.10.1997 X R 183/96 unter Ziff. 4 dargelegten Gründen (vgl. BFH in BStBl II 1998, 332, 335, 336).

  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.07.2001 - 14 K 557/96
    Im Übrigen betreffe das BFH-Urteil (BFH in BStBl II 1996, 303) einen anderen Sachverhalt.

    Inzwischen hat der X. Senat des BFH die Objektgrenze allerdings nur noch auf den gewerblichen Grundstückshandel in Form des marktmäßigen Umschlags von Sachwerten (Grundstückshandel im engeren Sinne), hingegen nicht mehr auf die Fälle der produktiven Wertschöpfung für Zwecke der Veräußerung bezogen (BFH-Urteil vom 24.01.1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303).

    Maßgebend ist hierfür die Erwägung, dass durch die Errichtung und anschließende Veräußerung von Gebäuden eine dem Berufsbild des Bauunternehmers/Bauträgers vergleichbare "unternehmerische Wertschöpfung" erfolge, die die Grenze der privaten Vermögensverwaltung überschreite (vgl. BFH-Urteil vom 24.01.1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303, 305 ff.; Beschluss vom 29.10.1997 X R 183/96, BStBl II 1998, 332, 336).

    Bei allen anderen Arten von Objekten hält die Finanzverwaltung die Drei-Objekt-Grenze für nicht anwendbar (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 24.01.1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303, 304).

  • BFH, 30.11.1989 - IV R 97/86

    Anforderungen an eine Aktivierung beim Leasingnehmer - Missbrauch von Formen und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.07.2001 - 14 K 557/96
    Da es ein einheitliches Vertragsbild zu Leasingverhältnissen nicht gibt, können atypische vertragliche Gestaltungen von Mietverträgen - wie sie hier hinsichtlich der Vollamortisation vorliegen - die Zuordnung des Vertrages zum Leasing rechtfertigen (vgl. BFH-Urteil vom 30.11.1989 IV R 97/86, BFH-NV 1991, 432; vom 26.01.1970 IV R 144/66, BStBl II 1970, 264; Schmidt, EStG, Kommentar, 20. Aufl., § 5 Rdn. 722 zu den Kriterien von Finanzierungsleasingverträgen).

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des BFH der Leasingnehmer regelmäßig wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes, wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und die Grundmietzeit annähernd übereinstimmen (so BFH-Urteil vom 30.11.1989 IV R 97/86, BFH/NV 1991, 432).

    Dies gilt aber dann nicht, wenn es sich um ein Leasingobjekt handelt, das seiner Art nach für einen Verkauf nach Ablauf der Mietzeit geeignet ist und dem Leasingnehmer kein Optionsrecht zusteht (vgl. BFH in BFH/NV 1991, 432).

  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.07.2001 - 14 K 557/96
    Das FA ging unter Hinweis auf die Leasing-Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (BFH-Urteil vom 26.01.1970 IV R 144/66, BStBl II 1970, 264; vom 18.11.1970 I 133/64, BStBl II 1971, 133) davon aus, dass der mit der K abgeschlossene Mietvertrag über das Objekt S-L bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Leasingvertrag zu beurteilen sei.

    Werde der Leasinggegenstand ohnehin bis zur völligen wirtschaftlichen oder technischen Abnutzung genutzt, komme es auf ein Optionsrecht nicht an (BFH-Urteil vom 26.01.1970 IV R 144/66, BStBl II 1970, 264).

    Da es ein einheitliches Vertragsbild zu Leasingverhältnissen nicht gibt, können atypische vertragliche Gestaltungen von Mietverträgen - wie sie hier hinsichtlich der Vollamortisation vorliegen - die Zuordnung des Vertrages zum Leasing rechtfertigen (vgl. BFH-Urteil vom 30.11.1989 IV R 97/86, BFH-NV 1991, 432; vom 26.01.1970 IV R 144/66, BStBl II 1970, 264; Schmidt, EStG, Kommentar, 20. Aufl., § 5 Rdn. 722 zu den Kriterien von Finanzierungsleasingverträgen).

  • BFH, 14.01.1998 - X R 1/96

    Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.07.2001 - 14 K 557/96
    Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 14.01.1998 X R 1/96, BStBl II 1998, 346) könne sich die Errichtung auch nur eines Großobjekts als gewerblich darstellen, weil die Errichtung eines gewerblich genutzten Gebäudes zum Zwecke der Veräußerung dem Bild des typischen auf dem Grundstücksmarkt tätigen Unternehmers, zu dem der Bauträger gehöre, entspreche.

    Betrage der Zeitabstand zwischen Fertigstellung und Veräußerung weniger als ein Jahr, sei ohne Weiteres davon auszugehen, dass zumindest auch die Ausnutzung des Vermögenswertes selbst in Erwägung gezogen worden sei; dies reiche für die Bejahung einer gewerblichen Tätigkeit aus (BFH in BStBl II 1991, 844; BStBl II 1998, 346).

    Davon ist nach der Rechtsprechung des BFH "ohne weiteres" deswegen auszugehen, weil der Markt noch im Jahr der Errichtung verkauft worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 14.01.1998 X R 1/96, BStBl II 1998, 346).

  • BFH, 12.09.1991 - III R 233/90

    Zurechnung eines Wirtschaftsguts aufgrund eines "Miet-Kaufvertrags"

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.07.2001 - 14 K 557/96
    Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil in BStBl II 1992, 182) sei für die steuerliche Beurteilung eines Vertrages auch auf das spätere Verhalten der Vertragsbeteiligten abzustellen.

    Dem stehe das BFH-Urteil vom 12.09.1991 III R 233/90 (BStBl II 1992, 182) nicht entgegen.

  • BFH, 28.07.1993 - I R 88/92

    Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.07.2001 - 14 K 557/96
    Selbst wenn man bei dem hier gegebenen Bau auf fremdem Grund und Boden davon ausginge, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Verbrauchermarktes der regulären Laufzeit des Mietvertrages (sog. Grundmietzeit) entspräche (vgl. zur Nutzungsdauer bei Bauten auf fremdem Boden BFH-Urteil vom 31.10.1978 VIII R 146/75, BStBl II 1979, 507; vom 28.07.1993 I R 88/92, BStBl II 1994, 164, 165), wäre das wirtschaftliche Eigentum mit der Nutzungsüberlassung nicht auf die K übergegangen.
  • BFH, 09.09.1993 - IV R 30/92

    Gewerblicher Grundstückshandel: Begünstigter Veräußerungsgewinn?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.07.2001 - 14 K 557/96
    Eine begünstigte Betriebsveräußerung oder Aufgabe liegt aber nicht vor, weil der Veräußerungsvorgang seiner Art nach dem laufenden Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist (BFH-Urteil vom 09.09.1993 IV R 30/92, BStBl II 1994, 105, 106).
  • BFH, 31.10.1978 - VIII R 146/75

    Gebäude auf fremdem Grund und Boden - Nutzungsmöglichkeit - Herstellungskosten -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.07.2001 - 14 K 557/96
    Selbst wenn man bei dem hier gegebenen Bau auf fremdem Grund und Boden davon ausginge, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Verbrauchermarktes der regulären Laufzeit des Mietvertrages (sog. Grundmietzeit) entspräche (vgl. zur Nutzungsdauer bei Bauten auf fremdem Boden BFH-Urteil vom 31.10.1978 VIII R 146/75, BStBl II 1979, 507; vom 28.07.1993 I R 88/92, BStBl II 1994, 164, 165), wäre das wirtschaftliche Eigentum mit der Nutzungsüberlassung nicht auf die K übergegangen.
  • BFH, 10.06.1988 - IX B 102/87

    Gemeinsame Veranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.07.2001 - 14 K 557/96
    Eine Beiladung nach § 174 Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 AO scheidet aus, wenn Interessen des Dritten eindeutig nicht berührt sein können (BFH-Beschluss vom 10.06.1988 IX B 102/87, BFH/NV 1989, 15).
  • FG Köln, 05.12.1997 - 10 V 5576/97

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf eines Großobjekts

  • BFH, 18.05.1999 - I R 118/97

    Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze

  • BFH, 18.11.1970 - I 133/64

    Mietkaufvertrag - Anrechnung der Mietzahlungen - Ausübung der Kaufoption -

  • BFH, 20.05.1998 - III B 9/98

    Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung

  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 74/87

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem

  • BFH, 07.12.1988 - X R 15/87

    1. Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung - 2. Kilometerpauschale bei

  • BFH, 03.08.2004 - X R 55/01

    Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing; Anschaffungsbegriff bei

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 816 veröffentlichten Urteil abgewiesen.
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